Stiftungsförderung

Am Abend unseres Lebens wird es die Liebe sein, nach der wir beurteilt werden, die Liebe, die wir allmählich in uns haben wachsen und sich entfalten lassen. In Barmherzigkeit für jeden Menschen

Frère Roger Schutz

Die Stiftungsprojekte können nur zu einem Teil aus Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden. Die miriam-stiftung ist damit auf zusätzliche Spenden von den Stiftern selbst, von Freunden der Stiftung und weiteren Spendern angewiesen. Die Verwaltungskosten werden aufgrund der ehrenamtlichen Struktur sehr niedrig gehalten (im Durchschnitt 2004-2017 betrugen diese nur 3,1 % der Ausgaben). Die Stiftungsgründer finanzieren diese Verwaltungskosten wie auch den notwendigen Aufbau von Rücklagen zum Inflationsausgleich über eigene Spenden. Damit ist gewährleistet, dass alle Zuwendungen von Freunden und Spendern zu 100% nur für die satzungsmäßigen Zwecke und dargestellten Projekte verwandt werden. Wird in der Überweisung ein bestimmtes Stiftungs-Projekt benannt (siehe „Stiftungsprojekte„), kommt die Zahlung voll diesem Projekt zugute. Eine laufende Rechnungslegung, die für rechtsfähige Stiftungen obligatorische staatliche Aufsicht sowie die Kontrolle durch das Stiftungskuratorium sichern die Einhaltung der satzungsmäßigen Ziele.

Das Stiftungskuratorium hat am 15. April 2018 die Jahresrechnung 2017 geprüft, sie bestätigt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Das langfristig angelegte Stiftungsvermögen (Stand 31.12.2017) beträgt rd. € 714.000.
Im Jahr 2017 verzeichnete die Stiftung folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen/Ausgaben 2017

Die Einnahmen aus Kapitalerträgen und Spenden blieben 2017 mit rd. € 42.000 um etwa € 2.000 unter denen des Vorjahres. Die Spendeneingänge von Freunden der Stiftung betrugen 2017 rd. € 8.000 und lagen damit etwas unter denen des Vorjahres (€ 10.000). Sie waren aber mit 18,3 % der Gesamteinnahmen weiterhin sehr erfreulich. Der Vorstand dankt den Freunden der Stiftung sehr herzlich für die finanzielle Unterstützung, ohne die die Stiftungsaktivitäten so nicht möglich gewesen wären. Erfreulich war auch die Entwicklung der Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen. Trotz der zunehmend schwieriger gewordenen Kapitalmärkte wurde 2017 aus den Finanzanlagen eine Marktrendite von 4,4 % erzielt.

Bei einem auf 3,7% verbesserten sehr günstigen Verwaltungskostensatz und einschließlich eines Mittelvortrags aus dem Vorjahr konnten 2017 insgesamt rd. € 38.000 für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung eingesetzt bzw. für die Erhaltung des Stiftungskapitals zurückgestellt werden.

In den bisherigen Jahren ihrer aktiven Tätigkeit (2004 – 2018) hat die Stiftung insgesamt rd. € 760.000 für satzungsmäßige Zwecke bzw. Projekte eingesetzt:

Kinder und Jugendliche in Osttimor, dem zweitärmsten Land Asiens nach Afghanistan, werden im Projekt „Haus Esperanza“ seit 2005 mit finanzieller Hilfe durch die miriam-stiftung ambulant gefördert, betreut und versorgt.

Seit 2004 wird in bundesweiter Ausschreibung der „Förderpreises InTakt“ der miriam-stiftung an beispielhafte bzw. herausragende Arbeit inklusiver Musikgruppen bzw. von Musik-Pädagoginnen und -Pädagogen vergeben. Seit 2017 erfolgt die Vergabe an eine Gruppe bzw. ein Ensemble für herausragende inklusive musikalische Arbeit. Der Preis ist mit € 5.000 dotiert. Weitere Informationen unter „Förderpreis InTakt“

Unzählige Menschen in Trauer, Einsamkeit, Krankheit und Resignation wurden über den Besuch der Internetseiten www.miriam-stiftung.de/truebetage getröstet und neu motiviert.

Auch die Internetseiten www.miriam-stiftung.de/gedanken-fuer-den-tag“ erfreuen sich eines weiter steigenden Interesses. Nach einem enormen Anstieg der Besucherzahl in den letzten beiden Jahren nahm diese auch 2018 weiter zu. Sehr viele Besucher freut es auch, dass sie die hilfreichen und Mut machenden Texte per Email an Freunde und Bekannte weiterschicken können.

Der Stiftungsvorstand dankt allen Freunden der Stiftung sehr herzlich für alle Mithilfe bei den Aktivitäten, sei es in finanzieller Art durch Spenden, durch Anregungen oder auch durch ehrenamtliche Hilfe und Unterstützung.

Erhebliche Steuerermäßigungen sind durch Spenden, Zustiftungen und / oder Vermächtnisse an Stiftungen (wie die miram-stiftung) möglich:

So können Spenden für mildtätige und gemeinnützige Zweck bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte jährlich als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die miriam-stiftung erstellt für Spenden Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt.

Daneben sind auch Zustiftungen möglich, durch die das Stiftungskapital einer Stiftung dauerhaft aufgestockt und die lfd. Erträge für die Stiftungszwecke erhöht werden. Das gilt auch für bereits bestehende Stiftungen (wie die miriam-stiftung). Einzelpersonen können Zustiftungen zum Stiftungsvermögen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zur Gesamtsumme von 1 Mio € steuerlich absetzen, Ehegatten bis zur doppelten Gesamtsumme (2 Mio €). Die steuerliche Berücksichtigung eines solchen Zustiftungs-Betrages kann auf Antrag mit beliebigen Teilbeträgen auf das Jahr der Zustiftung und bis zu 9 folgende Jahre verteilt werden. Bei dieser Zuwendungsform wird der zur Verfügung gestellte Betrag also langfristig angelegt. Die daraus erwirtschafteten Zinsen werden voll für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt.

Der Vorstand der miriam-stiftung erteilt Interessenten über diese Möglichkeit der Zustiftung zur miriam-stiftung gern weitere Informationen. Die miriam-stiftung ist auch selbst in der Lage, die Verwaltung von Förderstiftungen mit zu übernehmen bzw. eine Gründungsberatung und/oder Verwaltung an vertrauenswürdige Partner zu vermitteln.

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Stiftungsaktivitäten besteht in der Form des Vermächtnisses im Rahmen von Erbschaften, d.h. durch ein Vermächtnis im handschriftlichen oder notariellen Testament. Dadurch lassen sich erhebliche Erbschaftssteuern sparen. Der Stiftungsvorstand erteilt Interessenten gern weitere Informationen.

Osttimor: Abina trägt Veronika
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Wichtiger als Geld aber ist, dass Menschen in Not geholfen wird.

Wenn der Stärkere dem Schwächeren hilft, werden in der Regel beide glücklich

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