Die Stiftung führt den Namen
miriam-stiftung
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dortmund.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kulturelle und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der gemeinnützigen Zwecke der Religion (d.h. Förderung des christlichen Glaubens und christlicher Wertmaßstäbe) und der Kultur sowie die Förderung mildtätiger Zwecke.
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch
- Beiträge und Informationen in Medien und im Internet, mit denen auchMenschen
In
Resignation,
In
Ausweglosigkeit
Motiviertwerden können. - Vergabe von Förderpreisen
- Vergabe von Stipendien an Studenten und Auszubildende, die sich auf die berufliche Tätigkeit an hilfs- und unterstützungsbedürftigen Personen vorbereiten,
- Die Förderung von sozialen und diakonischen Projekten in Deutschland,
- Die Durchführung oder Förderung von Projekten in Ländern der sogenannten zweiten und dritten Welt, durch die Menschen mit dem christlichen Glauben in Verbindung gebracht werden bzw. mit denen ihnen in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen geholfen wird oder Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird,
- Verwaltung von treuhänderischen Stiftungen.
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit für die Themen des christlichen Glaubens und seiner Wertmaßstäbe sowie mildtätiger Zwecke durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit.
- Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Zwecke müssen weder in gleichem zeitlichen noch finanziellen Umfang verwirklicht werden.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.