Grußwort zur Verleihung des Förderpreises InTakt 2018 am 15. September 2018
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält in Artikel 30 eine Besonderheit, die ebenso eine Selbstverständlichkeit ist: Sie fordert in Artikel 30 nicht nur die Gestaltung gleichberechtigter Zugänge für Menschen mit Behinderungen zu allen Bereichen des kulturellen Lebens, sondern sie spricht ausdrücklich Menschen mit Behinderungen ein kreatives und künstlerisches Potential zu. Sie verbindet diese Aussage in Artikel 30 Abs. 2 mit der Aufforderung an die Unterzeichnerstaaten, die Bedingungen für die Entfaltung dieses Potentials zu schaffen:
„Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.“
Die UN-BRK bestätigt zum einen die Erfahrungen, die seit Jahrzehnten in der künstlerischen Arbeit mit Menschen gemacht werden, sie bestärkt zum anderen auch diejenigen, die die Entfaltung des kreativen und künstlerischen Potentials von Menschen mit Behinderungen seit langen Jahren unterstützen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Unterstützung bezieht sich nicht auf Menschen mit Behinderungen selbst, sondern auf die Schaffung inklusiver Situationen und Strukturen. Inklusive Strukturen im Kulturbetrieb sind immer noch zu selten anzutreffen, auch wenn Anfänge gemacht sind.
Die Beiträge der Zivilgesellschaft zur Schaffung einer inklusiven Kulturlandschaft waren und sind für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Richtung Inklusion unersetzlich. Einen solchen Beitrag der Kontinuität leisten Sie, sehr geehrtes Ehepaar Sonnemann seit 2004 mit der Stiftung des Förderpreises InTakt. Ihre Dokumentation „Musikkultur inklusiv – 10 Jahre Förderpreis InTakt der miriam-Stiftung“ von 2014 spiegelt die vielen Aspekte des musikalischen Kulturlebens, wie es sich aus dem Engagement vieler Musikerinnen und Musiker im Feld der Inklusion entwickelt hat. Die künstlerisch-inklusive Arbeit ist eine Bereicherung für die Kulturlandschaft, sowohl für die Kulturnutzer als auch für die Kulturproduzenten. „Im Gehen“ entstehen neue künstlerische Sichtweisen und Qualitäten, wie die Arbeit der bisherigen Preisträger zeigt.
Die Verleihung des Förderpreises InTakt 2018 an das Ensemble Bluescreen des Blauschimmel Atelier in Oldenburg würdigt das 20-jährige Engagement der Ensembleleitung und der Mitspieler. Mit dem Ensemble wird auch das künstlerische Prinzip der Improvisation gewürdigt, ein Prinzip das auf eine bestimmte Fähigkeit des Menschen verweist. Es verweist auf die Fähigkeit, Dinge, Themen, musikalische Motive aufzugreifen und zu gestalten. Improvisation heißt nicht, „irgendetwas irgendwie“ zu machen, sondern aus Etwas ein Mehr zu machen, Elementen eine neue Struktur zu geben. Diese Fähigkeit des Gestaltens brauchen wir auch in der Umsetzung der Inklusion in allen Bereichen der Gesellschaft.
Ich gratuliere dem Ensemble Bluescreen zum Förderpreis InTakt und danke der miriam-Stiftung für ihr langjähriges Engagement.
Zur weiteren Information:
http://www.musikland-niedersachsen.de/profile/start/name/blauschimmel-atelier-ev/
oder
http://www.klangpol.de/index.php?article_id=22
Verantwortlich:
TU Dortmund: Univ.-Prof. Dr. Irmgard Merkt, Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund, Tel. 0231 7554583, irmgard.merkt@tu-dortmund.de
miriam-stiftung: Christa + Wilhelm Sonnemann, Driverweg 9, 44225 Dortmund, Tel. 0231 719158 / 0173 2520920, info@miriam-stiftung.de